Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern. Gegenstand des Mandats ist die Kontrolle von öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind. Zu diesen „Orten der Freiheitsentziehung“ zählen Justizanstalten, Polizeianhaltezentren, Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Abteilungen und Jugendwohlfahrtseinrichtungen. Darüber hinaus kontrolliert die Volksanwaltschaft Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, um Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Sie überprüft weiters die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Exekutive, etwa bei Demonstrationen, Großveranstaltungen, Versammlungen oder Abschiebungen.
https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Volksanwaltschaft-praesentiert-Jahresbericht-2019?topic_type=aktuelles&archiv=0 (20. Mai 2020)
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2019 / Präventive Menschenrechtskontrolle (.pdf) und die Liste aller Empfhelungen (.pdf)